
Kronenpflege & Totholz
Für einen gesunden, sicheren und schön gewachsenen Baum.
- Totholz und Bruchäste entfernen
- Kreuzende Äste auslichten
- Krone behutsam einkürzen

Gartenpflege · Baumpflege
Gesunde Bäume sind das Wertvollste im Garten. Wir schneiden fachgerecht, entfernen Totholz und halten Wege und Hausfassade frei, ohne den Baum zu schwächen.
Für wen
Zu starke Schnitte schwächen Bäume und lösen wilden Austrieb aus. Wir schneiden gezielt, damit der Baum gesund bleibt und seine Form behält.
Leistungen

Für einen gesunden, sicheren und schön gewachsenen Baum.

Mehr Licht in der Krone, gesünderes Holz und bessere Ernte.

Damit Fassade, Dach, Wege und Leitungen frei bleiben.

Alte Bäume kühlen die Stadt. Ihre Pflege lohnt sich doppelt.

Förderprogramm Stadtgrün
Die Stadt Zürich übernimmt 50 % der Gesamtkosten, wenn das Gesuch vor Baubeginn eingereicht wird. Prüfen Sie es gleich hier.
Alle BedingungenFörder-Check · 30 Sekunden
Gute Voraussetzungen. Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, und die Begrünung muss zehn Jahre bestehen. Über den Beitrag entscheidet Grün Stadt Zürich.
Wir beraten Sie trotzdem gerne, und planen das nächste Projekt so, dass die Förderung klappt.
Grundlage: Reglement Förderprogramm Stadtgrün, geprüft am 12. Oktober 2026. GreenZürich ist keine Stelle der Stadt Zürich; es besteht kein Rechtsanspruch.
Gartenpflege
JahrespflegeAlle Einsätze übers Jahr geplant, eine Jahresofferte.
HeckenschnittFormschnitt, Rückschnitt und Abtransport des Schnittguts.
RasenpflegeMähen, Vertikutieren, Düngen, Moos und Nachsaat.
Gehölzentfernung & BaumfällungHecken, Sträucher, Bäume und Wurzelstöcke entfernen.
Sturmschaden beseitigenGefahr sichern, aufräumen, Garten wieder herrichten.Der Hauptschnitt erfolgt im Winter bei frostfreiem Wetter, meist zwischen Dezember und März. Ein leichter Sommerschnitt im Juli oder August bremst starke Triebe.
So wenig wie möglich. Starke Kappungen schwächen den Baum und führen zu wildem Austrieb. Wir lichten gezielt aus und kürzen die Krone schrittweise ein.
Oft ja. In Baumschutzgebieten der Stadt Zürich braucht es schon ab mehr als 80 cm Stammumfang eine Fällbewilligung. Mit der Teilrevision «Baumerhalt», die der Stadtrat am 15. April 2026 beschlossen hat, gilt künftig im ganzen Stadtgebiet: Bäume ab 100 cm Stammumfang (gemessen 1 m über Boden) nur mit Bewilligung, bei mehrstämmigen Bäumen schon, wenn ein Stamm über 80 cm oder die zwei dicksten zusammen über 120 cm messen. Bei Baugesuchen wird die neue Regel bereits angewendet. Eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück ist Pflicht. Das Fällgesuch läuft über eBaugesucheZH und dauert einige Wochen. Wir klären bei der Besichtigung, was für Ihren Baum gilt. Quelle: Stadt Zürich, Baumerhalt (externer Link) (geprüft am 17. Oktober 2026).
Für den Erhalt alter Bäume kann es Beiträge aus dem Förderprogramm Stadtgrün geben: für Bäume mit über 50 Standjahren und über 80 cm Stammumfang. Das Gesuch muss vor den Arbeiten eingereicht werden. Zum Förderprogramm
Formschnitte ja, mit Rücksicht. Während der Brutzeit kontrollieren wir Hecken und Bäume vor dem Schnitt auf Nester und lassen besetzte Bereiche stehen. Grössere Rückschnitte und Entfernungen planen wir wenn möglich im Herbst und Winter.
Das hängt von Grösse, Zugang und Entsorgung ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie innert 3 Tagen eine Offerte, in der jede Position einzeln steht. Orientierung zu üblichen Preisen gibt der Ratgeber Gartenpflege-Kosten.

Kostenlose Offerte
Lieber direkt? 044 442 15 05 · info@greenzuerich.ch